Wenn es eine Frist einzuhalten gilt, ist es von großer Bedeutung, zu welchem Zeitpunkt eine E-Mail als eingelangt gilt.
Der OGH hat sich dazu in einer Entscheidung geäußert. Eine E-Mail gilt ab dem Zeitpunkt als eingelangt, ab dem sie vom Server des Gerichts empfangen wurde. Der Zeitpunkt des Einlangens kann deshalb auch außerhalb der Amtsstunden erfolgen.
Stand: 13. Oktober 2011