Seitenbereiche
Sujet: Aktuelles, Steuerberater Mödling, Niederösterreich
Individuell.
Inhalt

Erleichterung bei Meldepflicht

Ab dem Überschreiten von bestimmten Schwellenwerten sind grenzüberschreitende Dienstleistungen verpflichtend bei der Statistik Austria zu melden. Diese Schwellenwerte werden ab dem Berichtsjahr 2013 geändert. Zu melden sind nur mehr alle Dienstleistungsexporte bzw. -importe ab einem Schwellenwert von € 500.000,00. Geändert wurden auch einige Dienstleistungscodes.

Bisherige Regelung

Bisher waren die Schwellenwerte branchenabhängig. Je nach Branche waren Dienstleistungen von € 50.000,00 oder von € 200.000,00 pro Jahr zu melden.

Stand: 08. November 2012

Bild: Dziurek - Fotolia.com

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.